Das nehmen wir Ihnen ab!
Haupt- und Teiluntersuchung Abgas*
Der Termin zur Hauptuntersuchung
Wenn die nächste fällige HU ansteht, gilt es, einen Termin auszumachen und diesen unbedingt einzuhalten.
Unsere Prüftermine im Haus sind wie folgt:
Montag: 13:00 Uhr
Dienstag: 9:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr
Bitte vereinbaren sie vorab ihren Wunschtermin.
Wann muss ich zur HU?
Der nächste fällige Termin zur Hauptuntersuchung steht im Fahrzeugschein, kann aber auch von der TÜV-Plakette abgelesen werden und sollte spätestens in diesem Monat wahrgenommen werden. Damit das nicht in Vergessenheit gerät, bieten wir unseren Kunden einen Erinnerungsservice an.
Ab wann ist der TÜV überzogen?
Der TÜV ist überzogen, wenn der entsprechende Monat abgelaufen ist, ohne, dass eine HU stattgefunden hat und eine neue Plakette ausgestellt wurde. Das sollte natürlich nicht passieren und wird mit einem Bußgeld ab 15 Euro bestraft, wenn der Termin zur HU mehr als zwei Monate überzogen ist. Umso länger die TÜV-Plakette bereits abgelaufen ist, umso teurer wird es. Ab acht Monaten gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
* Die Hauptuntersuchung wird in unserem Haus nach § 29 StVZO durch einen Prüfer
einer anerkannten Prüforganisation (z. B. DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS) durchgeführt.
Wertanteil HU: € 95,-